MundNasenSchutz

Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Allgemeinverfügung des Schwalm-Eder-Kreises am 22.10.2020 um 00:00 Uhr gilt auf den Sportplätzen ab sofort eine Mund-Nasenschutzpflicht. Ausnahmen bilden nur die Spieler, Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten, die am gerade stattfindenden Spielbetrieb teilnehmen.

Damit gilt ab sofort eine Maskenpflicht auch auf den Sportplätzen der SG Ohetal/Frielendorf in Frielendorf, Welcherod und Verna.

Wir haben außerdem entschieden, das die Maskenpflicht auch im Trainingsbetrieb gilt, natürlich ebenfalls mit Ausnahme der aktiv am Training teilnehmenden Personen. 

Weiterhin wurde in der Allgemeinverfügung die Anzahl der erlaubten Personen auf Sportplätzen auf 150 eingeschränkt. In dieser Anzahl sind alle Aktiven einzuschließen!

Wir bitten um Beachtung und Bedanken uns für eure Mithilfe!